Wann: freitags, 10:15-11:45 Uhr, Beginn: 24.04.2026 (letzte Sitzung: 17.07.2026)
Wo: HGB 40
Wer: Sebastian Lucius-Thomas
Was: Ziel dieser AG ist die Vermittelung der Falllösungsrechniken im Allgemeinen Schuldrecht. Das Allgemeine Schuldrecht ist nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 lit. b) JAG NRW Pflichtfachstoff in der ersten Prüfung:
- Inhalt der Schuldverhältnisse (§§ 241 ff. (bis § 304) BGB: Schuldverhältnis, Inhalt und Modalitäten von Schuldverhältnissen, Leistungsstörungen (Unmöglichkeit, Nichtleistung, Schlechtleistung, Verzug) und Rechtsfolgen (v. a. Schadensersatz), Gläubigerverzug,
- AGB-Recht (§§ 305 ff. (bis § 310) BGB),
- Schuldverhältnisse aus Verträgen (ohne die Reglungen zur Draufgabe) (§§ Begründung, Inhalt und Beendigung, Verbraucherverträge und besondere Vertriebsformen, gegenseitiger Vertrag, Verträge über digitale Produkte, Versprechen der Leistung an einen Dritten, Vertragsstrafe, Rücktritt, Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen),
- Erlöschen der Schuldverhältnisse (§§ 362 ff. BGB): Erfüllung und Erfüllungssurrogate, Hinterlegung, Aufrechnung, Erlass,
- Übertragung einer Forderung (§§ 398 ff. BGB: die Forderungsübertragung wird regelmäßig Gegenstand der Vorlesungen Sachenrecht I - Mobiliarsachenrecht und Schuldrecht Besonderer Teil (Gesetzliche Schuldverhältnisse) sein)
- Schuldübernahme (§§ 414 ff. BGB),
- Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern (§§ 421 ff. BGB).
Aus einem Umkehrschluss zu § 11 Abs. 4 JAG NRW müssen dabei zudem vertiefte Kenntnisse von Rechtsprechung und Literatur bekannt sein.
Ich möchte zudem ausdrücklich darauf hinweisen, dass auch Gegenstände außerhalb des Pflichtfachs nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 lit. b) JAG NRW Gegenstand sein können, als lediglich Verständnis und Arbeitsmethode festgestellt werden sollen und Einzelwissen nicht vorausgesetzt wird (vgl. § 11 Abs. 1 S. 2 JAG NRW).
- Kursleiter/in: Sebastian Lucius-Thomas