Wann: dienstags, 8:15-9:45 Uhr, Beginn: 28.04.2026 (letzte Sitzung: 14.07.2026)
Wo: GD 03/150
Wer: Sebastian Lucius-Thomas
Was: Ziel dieser AG ist die Vermittelung der Falllösungsrechniken im BGB Allgemeiner Teil. Der Allgemeine Teil des BGB ist nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 lit. a) JAG NRW Pflichtfachstoff in der ersten Prüfung:
- Personenrecht (§§ 1-89 BGB): Natürliche Personen, Verbraucher und Unternehmer (wird typischerweise in der Vorlesung Schuldrecht Allgemeiner Teil vermittelt), Juristische Personen (ohne Stiftungsrecht), v. a. Vereinsrecht (wird typischerweise aber in der Vorlesung Gesellschaftsrecht vermittelt)
- Sachen und Tiere (§§ 90-103 BGB) (wird vertieft in der Vorlesung Sachenrecht I - Mobiliarsachenrecht)
- Rechtsgeschäfte (§§ 104 ff. BGB): Geschäftsfähigkeit, Willenserklärung (v. a. Tatbestand, Wirksamwerden, Willensmängel, Form, Anfechtung)
- Vertrag (§§ 145 ff. BGB): Angebot und Annahme, Bedingung und Befristung, Stellvertretung, Einwilligung und Genehmigung (Zustimmung)
- Fristen und Termine (§§ 186 ff. BGB)
- Verjährung (§§ 194 ff. BGB)
- Ausübung der Rechte, Selbsverteidigung, Selbsthilfe (§§ 226 ff. BGB),
- Sicherheitsleistung (§§ 232 ff. BGB).
Aus einem Umkehrschluss zu § 11 Abs. 4 JAG NRW müssen dabei zudem vertiefte Kenntnisse von Rechtsprechung und Literatur bekannt sein.
Ich möchte zudem ausdrücklich darauf hinweisen, dass auch Gegenstände außerhalb des Pflichtfachs nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 lit. b) JAG NRW Gegenstand sein können, als lediglich Verständnis und Arbeitsmethode festgestellt werden sollen und Einzelwissen nicht vorausgesetzt wird (vgl. § 11 Abs. 1 S. 2 JAG NRW).
- Kursleiter/in: Holger Hugo
- Kursleiter/in: Sebastian Lucius-Thomas