Seit Nationalstaaten existieren, treten sie in Kontakt zueinander, sei es zur Verfolgung gemeinsamer Interessen, sei es zur Austragung von Streitigkeiten. Staaten treffen Absprachen untereinander; sie gründen Internationale Organisationen zur Bewältigung gemeinsamer Aufgaben und sie verpflichten sich zur Einhaltung der Menschenrechte. Alle diese Beziehungen sind den Regeln des Völkerrechts unterworfen. Nationale Verfassungen, wie das deutsche Grundgesetz, verpflichten ihre innerstaatlichen Gerichte und Behörden zur Beachtung völkerrechtlicher Regeln. Wegen der immer engeren internationalen Beziehungen und der stetig steigenden Zahl völkerrechtlicher Verträge sehen sich heutzutage nicht nur Diplomaten mit Völkerrecht konfrontiert, sondern zunehmend auch Gerichte, Behörden und Anwälte in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten (Wirtschaftsrecht, Strafrecht, Sozialrecht, Familienrecht ...). Kenntnisse im Völkerrecht sind darüber hinaus unabdingbar zum Verständnis des Europarechts. Die Vorlesung „Grundlagen des Völkerrechts“ macht mit den Grundbegriffen und -fragen des Völkerrechts vertraut. Ihr Schwerpunkt liegt auf den Inhabern von Rechten und Pflichten im Völkerrecht und seinen Rechtsquellen, vor allem den völkerrechtlichen Verträgen.
- Kursleiter/in: Markus Kaltenborn
- Kursleiter/in: Nick Sternkopf