Modulteil 1a:  Einführung in die Gebärdensprache, die unterstützende Kommunikation mit Gebärden und die Gehörlosenkultur II (Seminar), WS 2024/25, Raum GD 1/236, Mi 16:00 - 18:00 Uhr

Die Gebärdensprache ist in der Bundesrepublik Deutschland erst seit dem Jahr 2002 eine anerkannte Sprache. Das ist festgehalten im Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG), §6 Abs. 1. Im Gesetz wird unterschieden zwischen Deutscher Gebärdensprache (DGS) und lautsprachlich begleitenden Gebärden (LBG) und in Abs. 3 ist das Recht verbrieft, die Gebärdensprache zu verwenden. Auf Basis des BGG und der Kommunikationshilfenverordnung (KHV) ist zudem gesetzlich u. a. festgeschrieben, dass Gehörlose einen Anspruch auf Gebärdendolmetscher*innen z. B. für Behörden, Polizei und Gericht haben. 

Warum ist diese gesetzliche Festschreibung so bedeutsam? Warum wird explizit festgehalten, dass das Recht zur Verwendung der Sprache existiert? Was war vor 2002? Seit wann gibt es Gebärdensprache? Wie hat sich die Gebärdensprache entwickelt? Was genau ist Gebärdensprache, was gebärdenunterstützende Kommunikation?

Modulteil 1 und 2: Die Welt von Gehörlosen ist von Vorurteilen und Unkenntnis im besonderen Maße geprägt. In diesem Modul wird der Spracherwerb eingebettet in Geschichte, Alltag und Kultur. Der Umgang und die Rolle der Behinderung Gehörlosigkeit in unserer Gesellschaft soll ebenso aufgezeigt werden wie die Gehörlosenkultur, in der sich Gehörlose in der Musik, in der Schauspielerei oder in der Kunst verwirklichen.

Die Gebärdensprache ist eine Kommunikationsform für Gehörlose, für Menschen mit einer Hörbehinderung oder auch einer Sprachbehinderung. Die gebärdengestützte Kommunikation ist zudem ein sehr gutes Hilfsmittel für die Kommunikation mit Autist*innen. In diesem Modul wird ein Grundwortschatz eingeübt und Sprachkenntnisse erworben, die für einfache Gespräche und alltägliche Situationen wie z. B. Begrüßung, Vorstellung, Essen und Trinken geeignet sind. Es ist beabsichtigt, während des Moduls mit Gehörlosen ins Gespräch zu kommen. So soll die Sprachkompetenz ausgebaut und der Alltag Gehörloser ein Stück weit praktisch erfahrbar werden.

Sie müssen jeweils nur einen Teil 1 und einen Teil 2 besuchen.

Semester: WT 2024/25