Die Vorlesung richtet sich an Studierende der Rechtswissenschaften im Schwerpunktbereich 7 (Kriminalwissenschaften). 

Mit dieser Vorlesung sollen die Studierenden ihre bereits im Rahmen der Veranstaltung „Strafprozessrecht“ im Grundstudium erworbenen strafprozessualen Kenntnisse mit Blick auf die staatsanwaltschaftliche Tätigkeit im Ermittlungsverfahren erweitern und vertiefen. Hierzu dienen vor allem Fallbeispiele aus der staatsanwaltschaftlichen Praxis, deren Bearbeitung gemeinsam mit den Studierenden entwickelt wird. Durch die Anwendung der bereits erlernten und in dieser Veranstaltung noch zu vertiefenden strafprozessualen Kenntnisse soll den Studierenden zugleich deren praktische Bedeutung vergegenwärtigt werden. Außerdem wird den Studierenden ein Einblick in die Arbeit der Staatsanwaltschaft (insbesondere als „Herrin des Ermittlungsverfahrens“) und das Berufsfeld eines Staatsanwaltes bzw. einer Staatsanwältin gewährt. Letztlich dient die Veranstaltung auch zur Vorbereitung auf das Referendariat.

Am Ende des Semesters sollen die Studierenden mit dem Ablauf eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens vertraut sein und die erlernten bzw. vertieften strafprozessualen Kenntnisse praktisch auf konkrete Sachverhalte anwenden können. Darüber hinaus soll ihnen die Rolle der Staatsanwaltschaft (insbesondere in Abgrenzung zum Gericht und zur Polizei) bewusst sein. Sie sollen verstehen, wieso man die Staatsanwaltschaft als „Herrin des Ermittlungsverfahrens“ bezeichnet.


Semester: ST 2024