Die Vorlesung behandelt das Staatsorganisationsrecht sowie das Verfassungsprozessrecht. Der nähere Ablauf ergibt sich aus der zur Verfügung gestellten Gliederung. Literaturhinweise und sonstige organisatorische Hinweise werden in der ersten Vorlesungsstunde gegeben. Die Vorlesung wird von Arbeitsgemeinschaften begleitet und mit einer Abschlussklausur abgeschlossen.

Die Vorlesung findet wegen anschließender Veranstaltungen auf Wunsch der Studierenden b.a.w. montags von 12 Uhr s.t. bis 13.30 Uhr und mittwochs von 12 Uhr c.t. bis 13.45 Uhr in HZO 20 statt.



Semester: ST 2024