Es werden Übungsfälle aus dem Staatsexamen gelöst und 4 Klausuren à 3 Stunden Schreibzeit angeboten.

Für Studierende, die unter der SPO 2011 studieren, ist das Bestehen von 2 aus 4 Klausuren Voraussetzung für eine Anmeldung zur häuslichen Arbeit im Schwerpunktbereich.

Für Studierende, die unter der SPO 2023 studieren, ist das Bestehen von mindestens 1 Klausur im Strafrecht Voraussetzung für die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung.

Es können alle gängigen Übungs- und Lehrbücher zum Strafrecht BT I und II genutzt werden.

StPO-Zusatzfragen sind Bestandteil der Klausuren. Ein StPO-Skript wird zur Übung angeboten.

Kurszeit: Montag 12.00-15.00 Uhr

Semester: SoSe 2024