Liebe Studierende,

die Vorlesung "Einführung in das Sozialrecht, Teil 2 (sozialer Ausgleich, soziale Entschädigung)" richtet sich an all diejenigen, die im Sommersemester bereits Teil 1 der Einführung in das Sozialrecht ("Soziale Vorsorge") gehört haben, aber auch an all diejenigen unter Ihnen, die sich jetzt im Wintersemester erstmalig mit Sozialrecht befassen wollen. Die Teilnahme an Teil 2 setzt also nicht die Teilnahme an Teil 1 voraus.

Inhaltlich wird sich die Veranstaltung zunächst mit dem sozialen Ausgleich befassen, hier etwa mit dem sog. Schwerbehindertenrecht (SGB IX, Teil 3) und dem "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" (SGB II). Gerade letzteres Gesetz, zuvor noch umgangssprachlich als "Hartz-4" bezeichnet, ist im Jahr 2023 umfangreich reformiert worden.

Die Vorlesung wird sich auch mit dem sozialen Entschädigungsrecht befassen, welches zum 01.01.2024 in das SGB XIV überführt wird. Hier ist vor allem das Opferentschädigungsrecht zu nennen, welches (derzeit auf Grundlage des Opferentschädigungsgesetzes [OEG]) Versorgungsleistungen vorsieht für den Fall, dass jemand "infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs gegen seine oder eine andere Person oder durch dessen rechtmäßige Abwehr eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat".

Ich freue mich auf Ihr Erscheinen! Hartmut Lange

Semester: WT 2023/24