Die Vorlesung Gesundheitsrecht bietet in 10 Präsenzeinheiten einen Überblick über wesentliche Bereiche der Organisation der Gesundheitsversorgung. Im Mittelpunkt stehen diejenigen, welche die ärztlichen Versorgungsleistungen erbringen: Ärzte und Krankenhäuser. Ergänzend ist eine Einheit zur sozialverwaltungsrechtlichen Klausurenmethodik vorgesehen und es wird zur Vorbereitung der VAK eine Übungsklausur angeboten. Themen sind u. a. Grundstrukturen des Gesundheitswesens samt Prinzipien des Gesundheitsrecht und der wirtschaftlichen Dimension des Gesundheitswesens; die zivilrechtlichen Grundlagen der Behandlung; Berufsrecht der Ärzte; Grundprinzipien der Leistungserbringung in der GKV; Strukturen der ärztlichen Selbstverwaltung; ärztliche Zulassungsverfahren und Vergütung; Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung; ambulante Leistungserbringung von Krankenhäusern; besonderes Versorgungsformen und Kooperations- sowie Antikorruptionsrecht. Die Themen werden jeweils aus dogmatisch-systematischer Perspektive beleuchtet sowie aufgrund der täglichen anwaltlichen Praxis des Dozenten in ihrer rechtspraktischen Bedeutung und gelebten Rechtswirklichkeit. Aufgrund der vielfältigen Reformbestrebungen in der stationären Versorgung können außerdem die interessanten und u. U. auch brisanten Umbrüche in der Krankenhausversorgung anschaulich gemacht werden. Die Vorlesungsabschlussklausur hat sodann Fragen des Leistungserbringungsrechtes zum Gegenstand, wie es in der Vorlesung behandelt wurde.
Semester: ST 2024