Die Gebärdensprache ist in der Bundesrepublik Deutschland erst seit dem Jahr 2002 eine anerkannte Sprache. Das ist festgehalten im Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG), §6 Abs. 1. Im Gesetz wird unterschieden zwischen Deutscher Gebärdensprache (DGS) und lautsprachlich begleitenden Gebärden (LBG) und in Abs. 3 ist das Recht verbrieft, die Gebärdensprache zu verwenden. Auf Basis des BGG und der Kommunikationshilfenverordnung (KHV) ist zudem gesetzlich u. a. festgeschrieben, dass Gehörlose einen Anspruch auf Gebärdendolmetscher*innen z. B. für Behörden, Polizei und Gericht haben.

Folgende Fragestellungen werden voraussichtlich bearbeit:

Warum ist diese gesetzliche Festschreibung so bedeutsam? Warum wird explizit festgehalten, dass das Recht zur Verwendung der Sprache existiert? Was war vor 2002? Seit wann gibt es Gebärdensprache? Wie hat sich die Gebärdensprache entwickelt? Was genau ist Gebärdensprache, was gebärdenunterstützende Kommunikation?

Gehörlose Künstler (Musiker, Schauspieler usw.) ist das möglich

Technische Hilfsmittel für Gehörlose

usw.


Semester: SoSe 2024