Eine Gesellschaft ist weder in ihrer Rechtsform unverĂ€nderlich, noch steht sie fĂŒr sich allein. Im Zuge wirtschaftlicher VerĂ€nderungen, insbesondere bei Fusionen und Ăbernahmen, kann sie ihre Rechtsform wandeln, mit anderen Gesellschaften verschmelzen oder Teil einer Unternehmensgruppe werden.
Bilden mehrere Gesellschaften eine Unternehmensgruppe, so stellt dies die Beziehungen der selbststĂ€ndig bleibenden Gesellschaften vor besondere Herausforderungen. Einerseits gilt es nun die GlĂ€ubiger und Minderheitsgesellschafter der abhĂ€ngigen Unternehmen, deren Interessen zulasten des herrschenden Unternehmens vernachlĂ€ssigt werden können, zu schĂŒtzen. Andererseits muss auch dem Interesse des herrschenden Unternehmens, die Leitungsmacht im VerhĂ€ltnis zu den abhĂ€ngigen Unternehmen wirksam ausĂŒben zu können, Rechnung getragen werden. Diesen Fragen widmet sich das vornehmlich im Dritten Buch des Aktiengesetzes geregelte Konzernrecht, das den ersten Teilgegenstand und zugleich den Schwerpunkt der Vorlesung bildet.
Bei Gesellschaften kann sich ein BedĂŒrfnis ergeben, die rechtliche Struktur zu verĂ€ndern. In Betracht kommen hier vor allem der Wechsel der Rechtsform, die Verschmelzung mehrere RechtstrĂ€ger zu einem sowie die Aufspaltung eines RechtstrĂ€gers in mehrere. Diese VorgĂ€nge lassen sich ĂŒber klassische gesellschaftsrechtliche Konstruktionen erreichen, die aber gegebenenfalls eine problematische Liquidation und NeugrĂŒndung erfordern. DemgegenĂŒber ermöglicht das Umwandlungsgesetz solche VorgĂ€nge, ohne dass es einer Liquidation und NeugrĂŒndung bedĂŒrfte. Auch hier stellt sich die Frage nach dem Schutz der Interessen der GlĂ€ubiger und der Minderheitsgesellschafter. Das Umwandlungsrecht stellt den zweiten Teilgegenstand der Vorlesung dar.
Die Vorlesung ist Teil des Schwerpunktbereichs 3 (Intensivkurszertifikat âUnternehmensrechtâ) sowie Teil des Moduls âPrivates Wirtschaftsrecht Iâ im Masterstudiengang âWirtschafts- und Steuerrechtâ. FĂŒr Studierende des Schwerpunktbereichs wird am Ende des Semesters eine VAK angeboten. Selbstredend sind auch andere Studierende willkommen. Vorkenntnisse im Kapitalgesellschaftsrecht sind wĂŒnschenswert aber nicht zwingend erforderlich.
Folgende Literatur wird als BegleitlektĂŒre empfohlen:
- Emmerich/ Habersack: Konzernrecht, 11. Auflage 2020
- Raiser/Veil, Recht der Kapitalgesellschaften, 6. Auflage 2015
Bilden mehrere Gesellschaften eine Unternehmensgruppe, so stellt dies die Beziehungen der selbststĂ€ndig bleibenden Gesellschaften vor besondere Herausforderungen. Einerseits gilt es nun die GlĂ€ubiger und Minderheitsgesellschafter der abhĂ€ngigen Unternehmen, deren Interessen zulasten des herrschenden Unternehmens vernachlĂ€ssigt werden können, zu schĂŒtzen. Andererseits muss auch dem Interesse des herrschenden Unternehmens, die Leitungsmacht im VerhĂ€ltnis zu den abhĂ€ngigen Unternehmen wirksam ausĂŒben zu können, Rechnung getragen werden. Diesen Fragen widmet sich das vornehmlich im Dritten Buch des Aktiengesetzes geregelte Konzernrecht, das den ersten Teilgegenstand und zugleich den Schwerpunkt der Vorlesung bildet.
Bei Gesellschaften kann sich ein BedĂŒrfnis ergeben, die rechtliche Struktur zu verĂ€ndern. In Betracht kommen hier vor allem der Wechsel der Rechtsform, die Verschmelzung mehrere RechtstrĂ€ger zu einem sowie die Aufspaltung eines RechtstrĂ€gers in mehrere. Diese VorgĂ€nge lassen sich ĂŒber klassische gesellschaftsrechtliche Konstruktionen erreichen, die aber gegebenenfalls eine problematische Liquidation und NeugrĂŒndung erfordern. DemgegenĂŒber ermöglicht das Umwandlungsgesetz solche VorgĂ€nge, ohne dass es einer Liquidation und NeugrĂŒndung bedĂŒrfte. Auch hier stellt sich die Frage nach dem Schutz der Interessen der GlĂ€ubiger und der Minderheitsgesellschafter. Das Umwandlungsrecht stellt den zweiten Teilgegenstand der Vorlesung dar.
Die Vorlesung ist Teil des Schwerpunktbereichs 3 (Intensivkurszertifikat âUnternehmensrechtâ) sowie Teil des Moduls âPrivates Wirtschaftsrecht Iâ im Masterstudiengang âWirtschafts- und Steuerrechtâ. FĂŒr Studierende des Schwerpunktbereichs wird am Ende des Semesters eine VAK angeboten. Selbstredend sind auch andere Studierende willkommen. Vorkenntnisse im Kapitalgesellschaftsrecht sind wĂŒnschenswert aber nicht zwingend erforderlich.
Folgende Literatur wird als BegleitlektĂŒre empfohlen:
- Emmerich/ Habersack: Konzernrecht, 11. Auflage 2020
- Raiser/Veil, Recht der Kapitalgesellschaften, 6. Auflage 2015
- Kursleiter/in: Markus Fehrenbach
- Kursleiter/in: Carla Gatter
Semester: WT 2024/25