Unter dem Druck des „Wettbewerbs der Rechtsordnungen“ hat sich das Gesellschaftsrecht in den letzten Jahren stark gewandelt. Auf der einen Seite sind zahlreiche Materien, die vor wenigen Jahren noch zum Kernbereich des Gesellschaftsrechts gerechnet wurden, durch das MoMiG von 2008 und das SanInsFoG von 2020 legislatorisch von den gesellschaftsrechtlichen Einzelkodifikationen in die Insolvenzordnung verschoben worden. Auf der anderen Seite eröffnet der Gesetzgeber seit dem ESUG von 2012 die Möglichkeit, genuin gesellschafsrechtliche Maßnahmen nach insolvenzrechtlichen Maßstäben im Insolvenzplanverfahren zu treffen und Entsprechendes gilt seit StaRUG von 2020 für den Restrukturierungsplan. Soweit die Haftungsverwirklichung im Interesse der Gläubiger und die Umstrukturierung der Gesellschaft zu Sanierungszwecken betroffen sind, müssen Gesellschafts-, Sanierungs- und Insolvenzrecht als Einheit begriffen werden. Das Gesellschaftsrecht kann heutzutage daher nicht ohne den insolvenz- und sanierungsrechtlichen rechtlichen Kontext erfasst werden.

Die Vorlesung gibt einen groben Überblick über das Insolvenzverfahren und befasst sich schwerpunktmäßig mit spezifisch gesellschaftsrechtlichen Problemen in Insolvenz und Krise. Behandelt werden insbesondere die Finanzierung der Gesellschaft in der Krise, die Haftung wegen Insolvenzverschleppung und -verursachung, die Stellung der Organe im Insolvenzverfahren sowie gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen im Insolvenzplan- und Restrukturierungsverfahren.

Die Veranstaltung richtet sich an Studierende der Rechtswissenschaften im Schwerpunktbereichsstudium. Nützlich, aber nicht zwingend erforderlich sind Vorkenntnisse im Gesellschaftsrecht. Am Ende des Semesters wird eine Vorlesungsabschlussklausur für den Schwerpunktbereich 3 angeboten, die auch in das Intensivkurszertifikat „Unternehmensrecht“ eingebracht werden kann.


Semester: ST 2024