In der Vorlesung „Recht der öffentlichen Versorgung, insb. Regulierungsrecht“ geht es um ein besonderes, da wesentlich mit dem Aspekt des Gemeinwohls bzw. der „allgemeinen“ Versorgung verbundenes Teilgebiet der Wirtschafts-und Wettbewerbspolitik, das auch als „Recht der öffentlichen Infrastrukturen“ (engl. etwa essential facilites; public utilities) bezeichnet wird. Einen Schwerpunkt bildet die spezielle „Regulierung“ durch staatliche Regulierungsbehörden insbesondere in den sog. „Netzwirtschaften“ (Telekommunikation, Post, Energie und Eisenbahnen); sie ist an der Schnittstelle zwischen dem Kartellrecht (GWB) und fachgesetzlichen Vorgaben zur Regulierung bspw. im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angesiedelt. Neben der Erläuterung allgemeiner verfassungs-wie auch völker-und europarechtlicher Koordinaten der „öffentlichen Versorgung“ werden Überblicke zu ausgewählten Rechts-bzw. Regulierungsbereichen (namentlich: Wasser-und Energiewirtschaft) vermittelt. Hinweise zu staatlichen Beihilfen / Subventionen und zum Recht der öffentlichen Auftragsvergabe runden das Programm ab.

Semester: ST 2024