Die Vorlesung richtet sich vor allem an
Studierende, die an einer ausländischen Hochschule bereits juristische
Vorlesungen besucht haben. In der Vorlesung wird zunächst ein grober Überblick
über das deutsche Rechtssystem sowie das deutsche Rechtsstudium gegeben. In
einer weiteren Einheit wird die Entwicklung des deutschen Rechts dargestellt.
Sodann schließen sich jeweils eine Einheit zum Privatrecht, zum Strafrecht und
zum Öffentlichen Recht an. Nach der Vorlesung sollen die Studierenden einen
ersten Überblick über das deutsche Rechtssystem haben. Das in dieser Vorlesung
gewonnene Wissen soll die Grundlage für den Besuch weiterer juristischer
Vorlesungen bilden.
- Kursleiter/in: Hendrik Schwarz