Die Vorlesung richtet sich vor allem an Studierende, die an einer ausländischen Hochschule bereits juristische Vorlesungen besucht haben. In der Vorlesung wird zunächst ein grober Überblick über das deutsche Rechtssystem sowie das deutsche Rechtsstudium gegeben. In einer weiteren Einheit wird die Entwicklung des deutschen Rechts dargestellt. Sodann schließen sich jeweils eine Einheit zum Privatrecht, zum Strafrecht und zum Öffentlichen Recht an. Nach der Vorlesung sollen die Studierenden einen ersten Überblick über das deutsche Rechtssystem haben. Das in dieser Vorlesung gewonnene Wissen soll die Grundlage für den Besuch weiterer juristischer Vorlesungen bilden.

Semester: SoSe 2024