Hegels „Grundlinien der Philosophie des Rechts“ behandeln Hegels Systemteil des objektiven Geistes. Dieser beläuft sich jedoch keineswegs auf die Auseinandersetzung mit rechtsphilosophischen Problemen, sondern umfasst darüber hinaus Hegels Diskussion von Moralphilosophie, Sozialphilosophie, oder – einfacher gesprochen – seine Lehre von Gesellschaft im Allgemeinen. Dem Anspruch nach verfolgt Hegel hierbei eine Form der Darstellung, die, ausgehend vom Begriff des Willens, die Begriffsfelder von Recht, Moralität und Sittlichkeit (d.h. Familie, bürgerliche Gesellschaft und Staat) als intrinsisch miteinander verbunden ausweisen möchte. Näher soll sich herausstellen, dass es sich hierbei um „das Reich der verwirklichten Freiheit […] als eine zweite Natur“ handelt. (GdPR § 4) Wenn auch nicht auf Anhieb klar sein muss, was das genau bedeutet, zeigt sich jedoch schon, dass uns die „Grundlinien“ viel Diskussionspotenzial liefern werden.
Während es sich bei selbigen sicherlich um einen der einfacheren Texte Hegels handelt und das Seminar nicht zwingend Vorkenntnisse voraussetzt, gilt dennoch, dass gute Vorbereitung und Frustrationstoleranz im Umgang mit schwierigen Texten unbedingte Voraussetzung für eine erfolgreiche Diskussion sind.

Semester: WiSe 2024/25