Hegels „Grundlinien der Philosophie des Rechts“ behandeln Hegels
Systemteil des objektiven Geistes. Dieser beläuft sich jedoch keineswegs
auf die Auseinandersetzung mit rechtsphilosophischen Problemen, sondern
umfasst darüber hinaus Hegels Diskussion von Moralphilosophie,
Sozialphilosophie, oder – einfacher gesprochen – seine Lehre von
Gesellschaft im Allgemeinen. Dem Anspruch nach verfolgt Hegel hierbei
eine Form der Darstellung, die, ausgehend vom Begriff des Willens, die
Begriffsfelder von Recht, Moralität und Sittlichkeit (d.h. Familie,
bürgerliche Gesellschaft und Staat) als intrinsisch miteinander
verbunden ausweisen möchte. Näher soll sich herausstellen, dass es sich
hierbei um „das Reich der verwirklichten Freiheit […] als eine zweite
Natur“ handelt. (GdPR § 4) Wenn auch nicht auf Anhieb klar sein muss,
was das genau bedeutet, zeigt sich jedoch schon, dass uns die
„Grundlinien“ viel Diskussionspotenzial liefern werden.
Während es
sich bei selbigen sicherlich um einen der einfacheren Texte Hegels
handelt und das Seminar nicht zwingend Vorkenntnisse voraussetzt, gilt
dennoch, dass gute Vorbereitung und Frustrationstoleranz im Umgang mit
schwierigen Texten unbedingte Voraussetzung für eine erfolgreiche
Diskussion sind.
- Kursleiter/in: Markus Alexander Gante