Ziel der Lehrveranstaltung ist die Vertiefung und Verbesserung der Klausurenmethodik für Klausuren aus den Rechtsgebieten des Arbeits- und Sozialrechtes. Hierzu wird eine Wiederholung und Vertiefung in die Methodik der Fallbearbeitung angeboten. Die aufgefrischten Grundlagen werden sodann anhand von kleineren Übungsklausuren angewandt. Diese Übungsklausuren werden unmittelbar im Anschluss besprochen. Gegenstand der Besprechung sind insbesondere die Lösung von Aufbauproblemen, Formulierungshilfen und der Kern der inhaltlichen Lösung des jeweiligen Falles. 

Geplant sind zwei Klausuren aus dem Arbeits- und zwei Klausuren aus dem Sozialrecht. Die Klausurthemen werden zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben, sodass sie mit überschaubaren Aufwand vorzubereiten sind, damit die Methodik im Mittelpunkt stehen kann. Da die Klausuren auf allgemeinen Zivil- und Verwaltungsrecht fußen, können die Erkenntnisse auch für die Examensklausuren des staatlichen Teils des ersten Staatsexamens genutzt werden. 

Die Veranstaltung schließt mit einer VAK aus einem Kreis eingegrenzter Themen, damit auch hier die Methodik im Vordergrund stehen kann.

Semester: SoSe 2024