Vorlesung "Grundkurs Erbrecht"

Hier finden Sie die Unterlagen zum "Grundkurs Erbrecht"

Dienstags, 08:00 - 09:30, BF EG/22

Vorlesungsgliederung und Literatur

Die Vorlesung vermittelt in einem strukturierten Grundkurs den Pflichtfachstoff für das Fach Erbrecht in der Ersten Juristischen Staatsprüfung. Ziel der Veranstaltung ist es, die Studierenden effektiv auf den erbrechtlichen Teil der Pflichtfachklausuren vorzubereiten und zu einem guten Examensergebnis zu befähigen. Für jeden Themenkomplex werden die jeweiligen Grundstrukturen und examensrelevanten Probleme diskutiert. Der Vorlesungsstoff wird dabei anhand kleinerer Beispielsfälle und typischer Fallkonstellationen aus Original-Examensklausuren vertieft.

Im Grundkurs werden nicht nur die Grundbegriffe des Erbrechts und die tragenden Strukturprinzipien erläutert, sondern auch die wachsende wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung des Erbrechts verdeutlicht. Besondere Vertiefung im Zusammenhang mit der Behandlung der gesetzlichen Erbfolge erfahren das Ehegattenerbrecht und sein Verhältnis zum Ehegüterrecht. Der Komplex „Verfügungen von Todes wegen“ beinhaltet eine Darstellung der Bedeutung der Testierfreiheit für eine freiheitliche Gesellschaftsordnung, einen Überblick über die Arten letztwilliger Verfügungen, ihres möglichen Inhalts und ihrer Wirkungen sowie Fragen der Auslegung, Nichtigkeit und Anfechtbarkeit. Weitere Schwerpunkte bilden die Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft sowie deren Anfechtbarkeit und die Problematik der Zuwendungen unter Lebenden auf den Todesfall.



Semester: SoSe 2024