Spätestens seit Veröffentlichung der Stellungnahme des Deutschen Ethikrates im Februar 2012 ist Intersexualität ein öffentlich diskutiertes Thema. Es wurde festgestellt, dass irreversible medizinische Maßnahmen zur Geschlechtszuordnung einen Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit darstellen. Infolgedessen nahm sich die Po
litik auf vielfältige Weise der Problematik an. So beauftragte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber, bis zum 31. Dezember 2018 eine Neuregelung des Personenstandsgesetzes zu schaffen – die dritte Option. Die Folgen dieser Flexibilisierung sind jedoch noch unklar. Im ersten (theoretischen) Teil des Blockseminars soll der Begriff „Intersexualität“ aus medizinischer, historischer, ethischer, juristischer und soziologischer Perspektive bestimmt werden; im zweiten (praxisorientierten) Teil werden
u.a. verschiedene politische Initiativen und Vereine vorgestellt, die sich mit dem Thema „Intersexualität“ beschäftigen.
- Kursleiter/in: Tabea Alexandra Bongert
- Kursleiter/in: Katja Sabisch-Fechtelpeter
Semester: WiSe 2025/26