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Als gesellschaftliche Institution sieht sich Schule immer wieder mit Transformationserwartungen konfrontiert, die auf gesamtgesellschaftliche Entwicklungen zurückzuführen sind. Ein Beispiel für eine solche Entwicklung und daraus folgenden bildungspolitischen Reformansinnen ist die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention der Bundesrepublik Deutschland (2009). Diese rechtliche Bindung hat zur Folge, dass notwendige Voraussetzungen für ein inklusives Schulsystem geschaffen werden müssen. Das bedeutet, dass segregierende Beschulungen durch Förderschulen abgebaut werden sollen und gleichzeitig sonderpädagogische Förderung in eine inklusive Beschulung verlagert werden muss. Im Zuge dessen sehen sich an ehemals allgemeinbildenden Schulen verschiedene pädagogische Berufsgruppen zur Zusammenarbeit im Sinne eines inklusiven Bildungsideals aufgefordert.

Im Seminar soll das Verhältnis von Anspruchshaltung bildungspolitischer Reformansinnen auf Ebene des (institutionell verankerten) Schulsystems und entsprechender Ausgestaltungsmöglichkeiten auf unmittelbarer (einzelschulischer) Handlungsebene am oben genannten Beispiel der berufsgruppenübergreifenden Zusammenarbeit im Kontext schulischer Inklusion diskutiert werden.
Semester: WT 2024/25
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