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Die Vorlesung Kartellrecht umfasst schwerpunktmĂ€ĂŸig und im Allgemeinen das deutsche und europĂ€ische Kartellrecht. Hierbei werden vor allem die drei „SĂ€ulen“ des Kartellrechts, nĂ€mlich Kartelle als grundsĂ€tzlich verbotene horizontale und vertikale Unternehmensvereinbarungen sowie die Ausnahmen vom Kartellverbot, die Missbrauchskontrolle und die Fusionskontrolle behandelt.

Kollisionen zwischen Gesellschafts- und Kartellrecht sind ebenso Gegenstand der Veranstaltung wie die Fragen privater Rechtsdurchsetzung durch betroffene Unternehmen. DarĂŒber hinaus werden ZustĂ€ndigkeiten und Maßnahme Möglichkeiten der deutschen und europĂ€ischen Kartellbehörden behandelt

Schwerpunkt der Vorlesung Deutsches und internationales Handels- und Gesellschaftsrecht sind beim Handelsrecht der Kaufmannsbegriff, die Firma, die handelsrechtlichen Vertretungsmöglichkeiten, das Handelsregister, die speziellen handelsrechtlichen Vertragsarten und VertragsverhĂ€ltnisse nach CISG und anderen internationalen Regelungen. Organisationsformen, GrĂŒndungsaufwand, GeschĂ€ftsfĂŒhrungs- und Vertretungsregeln sowie die unterschiedlichen Haftungskonstellationen bilden unter Einbeziehung exemplarischer internationaler Gesellschaftsformen den Schwerpunkt des gesellschaftsrechtlichen Teils der Vorlesung.

Semester: ST 2024
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