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Urheberrecht

Das Urheberrecht schütz das geistige, kreative Eigentum und regelt die Verwertung; also regelt das, was man mit Texten, Bildern, Musik, Software etc. machen darf und was nicht.

Urheberrechtsgesetz: § 60a UrhG

Der §60a UrhG ist eine sogenannte "Schranke des Urheberrecht" und erlaubt die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Materialien unter bestimmten Bedingungen für die öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung.
Zudem regelt der Paragraph die Vergütung für die erlaubnisfreie Nutzung. Diese Verwertung wird von den Verwertungsgesellschaften eingenommen. Was diese "Schranke des Urheberrechts" besagt, finden Sie unter: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__60a.html