MA Studium gemäß GPO 2016
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印刷者: | ゲストユーザ |
日付: | 2025年 07月 5日(土曜日) 05:46 |
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Formulare
Sie stehen kurz vor dem Abschluss Ihres MA Studiums? Herzlichen
Glückwunsch! Jetzt geht es an die Masterarbeit. Sie haben sich schon
Gedanken über ein Thema oder einen Bereich gemacht, mit dem Sie sich in
Ihrer Masterarbeit beschäftigen. Jetzt müssen Sie sich nur noch für
die Masterarbeit
anmelden (im Prüfungsamt Ihres ersten Faches, falls Sie einen 2-Fach Master studieren; falls Philosophie Ihr erstes (oder einziges) Fach ist, ist es das Prüfungsamt der Fakultät für Philosophie und Erziehungswissenschaft). Dafür brauchen Sie zwei Dokumente: (1) den Antrag zur Zulassung und (2) den Nachweis über die Mindestvoraussetzungen.
- Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit im 1-Fach Master
- Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit im 2-Fach Master
Dieses
Dokument wird von dem/der Dozent/in unterschrieben, der/die Ihre Arbeit
betreut. Sie suchen sich Ihre/n Dozenten/in selbst aus der Gruppe der
Dozenten/innen aus, die prüfungsberechtigt im MA sind (eine aktuelle Liste der Prüfungsberechtigungen finden Sie im letzten Grünbuch, das Sie hier herunterladen können); es
empfiehlt sich, auf eine/n Dozenten/in zuzugehen, bei der/dem Sie
bereits Veranstaltungen gemacht haben.
Füllen Sie das Dokument schon so weit wie möglich aus, bevor Sie in die Sprechstunde des/der Dozenten/in gehen!
- Nachweis über die Mindestvoraussetzungen im 1-Fach Master
- Nachweis über die Mindestvoraussetzungen im 2-Fach Master
Dieses Dokument wird von den Studienberatern unterschrieben. Die Sprechstunden finden Sie hier.
Füllen Sie das Dokument schon so weit wie möglich aus, bevor Sie in die Sprechstunde gehen!
Informationen zum Studienverlauf
Die Struktur des Master-Studiums ist dem des Bachelor-Studiums sehr ähnlich. Hier finden Sie die Studienverlaufspläne für den 1-Fach und den 2-Fach Master of Arts.
Verlaufspläne und Informationen
Der
kleine Studienführer und das Beispiel eines idealen Studienverlaufs
sind sehr hilfreich und sollten Ihre erste Anlaufstelle sein. Wir müssen
aber darauf hinweisen, dass es inoffizielle Dokumente sind, die nicht
rechtlich verbindlich sind. Rechtlich verbindlich sind nur das
Modulhandbuch, die Gemeinsame Prüfungsordnung, und die fachspezifischen Bestimmungen. Sie finden diese in der Sektion "Das Kleingedruckte".
Noch Fragen?
- Wenn Sie nach der Lektüre des kleinen Studienführers und des Beispiels immer noch Fragen haben, können Sie sich an die Fachschaft wenden, die Sie sehr gerne berät.
- Neben der Fachschaft steht Ihnen natürlich auch die Sprechstunde der Studienberatung zur Verfügung. Die Sprechstundenzeiten finden Sie hier.
Das Kleingedruckte
Aus juristischer Sicht sind nur die folgenden Dokumente für Ihr Studium relevant:
- Das Modulhandbuch [Das Modulhandbuch wird momentan überarbeitet. Sobald eine neue Version zur Verfügung steht, wird sie hier verfügbar sein.]
- Die gemeinsame Prüfungsordnung für den 1-Fach oder den 2-Fach Master
- Die fachspezifischen Bestimmungen