Auslage der Habilitationsschrift gemäß unserer Habilitationsordnung vom 17. Juli 2003:
"Wenn die Gutachten vorliegen, wird die schriftliche Habilitationsleistung drei Wochen während der Vorlesungszeit im Dekanat ausgelegt. Die Mitglieder des Habilitationsausschusses sowie die Dekane/Dekaninnen der anderen Fakultäten der Ruhr-Universität werden von der Auslagefrist benachrichtigt. Innerhalb dieser Frist hat jede/jeder Habilitierte der Ruhr-Universität das Recht, die Habilitationsunterlagen einschließlich der Gutachten einzusehen und eine schriftliche Stellungnahme zur Habilitationsschrift abzugeben."
- Kursleiter/in: Brigitte Flug
- Kursleiter/in: Anna-Maria Götzelmann
- Kursleiter/in: Mirjam Reitmayer
Semester: ST 2025