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Auslage der Habilitationsschrift gemäß unserer Habilitationsordnung vom 17. Juli 2003:

"Wenn die Gutachten vorliegen, wird die schriftliche Habilitationsleistung drei Wochen während der Vorlesungszeit im Dekanat ausgelegt. Die Mitglieder des Habilitationsausschusses sowie die Dekane/Dekaninnen der anderen Fakultäten der Ruhr-Universität werden von der Auslagefrist benachrichtigt. Innerhalb dieser Frist hat jede/jeder Habilitierte der Ruhr-Universität das Recht, die Habilitationsunterlagen einschließlich der Gutachten einzusehen und eine schriftliche Stellungnahme zur Habilitationsschrift abzugeben."

Semester: ST 2025
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